Aktuelles:

- Neue TVO jetzt gültig - Am 1. November 2011 trat die Neue, verschärfte Trinkwasserverordnung in Kraft. So müssen gewerbliche und öffentliche Gebäude, darunter fallen auch Mietwohnungen, mit zentraler Trinkwassererwärmung (über 400l) mindestens einmal jährlich mittels Wasserproben untersucht werden. Wie die Verordnung umgesetzt werden soll und was Sie rund um die neue Bestimmungen alles beachten müssen, finden Sie unter Dossiers auf www.sbz-online.de

- Änderung Förderbedingungen für Wärmepumpen u. Biomasseanlagen:

Seit dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ab dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie). Weiterhin wird für all diese Anlagen ein hydraulischer Abgleich im Heizkreis gefordert.

- Ideal Standard präsentiert die erste Blei- u. Nickelfreie Armaturenserie welt- weit u. greift damit der Novellierung der Trinkwasserverordnung vor, die ab dem 01.12.2013 den Grenzwert für Blei auf kleiner 0,010 mg/l, in Deutschland verbindlich für alle Armaturenhersteller vorschreibt. - mehr dazu lesen Sie hier